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   BFH, 12.12.1968 - V 160/65   

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https://dejure.org/1968,2766
BFH, 12.12.1968 - V 160/65 (https://dejure.org/1968,2766)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1968 - V 160/65 (https://dejure.org/1968,2766)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1968 - V 160/65 (https://dejure.org/1968,2766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überlassung eines gesellschaftseigenen Personenkraftwagens (PKW) zur privaten Nutzung unter Belastung der Privatkonten als umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 469
  • DB 1969, 645
  • BStBl II 1969, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.02.1961 - V 66/58 U

    Versteuerung des für private Zwecke genutzten Treibstoffs bei einer übwerwiegend

    Auszug aus BFH, 12.12.1968 - V 160/65
    Sie ist unter Berufung auf das Urteil des Senats V 66/58 U vom 9. Februar 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 72 S. 475 - BFH 72, 475 -, BStBl III 1961, 173) der Auffassung, daß ein Umsatz nur in Höhe der tatsächlichen Gewinnminderung bei der Gesellschaft durch den privat verbrauchten Kraftstoff stattgefunden habe.

    Die Leistung der Gesellschaft besteht in der Gebrauchsüberlassung des Personenkraftwagens und der Verschaffung der Verfügungsmacht an dem zum Betrieb des Personenkraftwagens erforderlichen Treibstoff; beide Leistungselemente sind Teile eines einheitlichen wirtschaftlichen, nicht aufspaltbaren Vorgangs, der als sonstige Leistung zu beurteilen ist (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 66/58 U vom 9. Februar 1961, a.a.O., unter Aufgabe der Auffassung im BFH-Urteil V 42/58 U vom 23. Juli 1959, BFH 69, 316, BStBl III 1959, 379).

    Das Urteil V 66/58 U vom 9. Februar 1961, a.a.O., betraf den Fall des Eigenverbrauchs eines Einzelunternehmers, der seinen überwiegend gewerblich oder beruflich genutzten Kraftwagen auch privat genutzt hatte.

  • BFH, 23.07.1959 - V 42/58 U
    Auszug aus BFH, 12.12.1968 - V 160/65
    Die Leistung der Gesellschaft besteht in der Gebrauchsüberlassung des Personenkraftwagens und der Verschaffung der Verfügungsmacht an dem zum Betrieb des Personenkraftwagens erforderlichen Treibstoff; beide Leistungselemente sind Teile eines einheitlichen wirtschaftlichen, nicht aufspaltbaren Vorgangs, der als sonstige Leistung zu beurteilen ist (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 66/58 U vom 9. Februar 1961, a.a.O., unter Aufgabe der Auffassung im BFH-Urteil V 42/58 U vom 23. Juli 1959, BFH 69, 316, BStBl III 1959, 379).

    Der Sachverhalt des Urteils V 42/58 U vom 23. Juli 1959, a.a.O., wich von dem hier zu entscheidenden Fall insoweit ab, als damals die Gesellschaft ihren Gesellschaftern für die Kraftfahrzeugüberlassung nichts berechnet und infolgedessen ihre Privatkonten auch nicht belastet hatte.

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 4 K 919/08

    Keine entgeltliche Kfz-Überlassung wegen Belastung des Privatkontos des

    Der Beklagte hält unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 12. Dezember 1968 (V 160/65, BStBl II 1969, 252) an seiner Rechtsauffassung fest, dass die Überlassung des Fahrzeuges an den Gesellschafter der Klägerin aufgrund der Belastung seines Privatkontos insgesamt entgeltlich erfolgt sei.

    Zu dieser Frage hat der BFH bereits mit Urteil vom 12. Dezember 1968 (V 160/65, BStBl II 1969, 252) entschieden, dass eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung vorliegt, wenn eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern einen betrieblichen Personenkraftwagen zum privaten Gebrauch überlässt und sie dafür in der allgemeinen kaufmännischen Buchführung die Privatkonten der Gesellschafter belastet.

  • BFH, 22.07.1992 - V B 53/92

    Darlegungslast des Führers einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur privaten Benutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge (Urteile vom 12. Dezember 1968 V 160/65, BFHE 94, 469, BStBl II 1969, 252; vom 19. Juni 1969 V R 12/66, BFHE 96, 141, BStBl II 1969, 572).

    Die Kläger stützen die behauptete Abweichung von den Senatsurteilen in BFHE 94, 469, BStBl II 1969, 252 und in BFHE 96, 141, BStBl II 1969, 572 auf die vom FG nicht festgestellte Tatsache, daß auf dem Konto der Klägerin zu 2. eine Belastung erfolge.

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